Bezug : Artikel von Hagen SEXAUER vom 02.01.2024
Moin zusammen,
ich verstehe nicht, warum es einerseits heißt, nur zulassungspflichtige Elektroroller können die THG-Prämie 2024 noch bekommen, gleichzeitig aber der Zulassungsschlüssel L3e-A1 (Fzg-Schein Zeile J) nicht mehr THG-fähig sein soll. Ich fahre so einen Elektroroller seit 2023 und habe auch letztes Jahr die THG-Prämie bekommen. Der Roller fährt max. ca. 90 km/h und bedurfte des großen Kennzeichens mit amtlicher Zulassung. Also analog zur 125er-Klasse.
So what ???
Hat jemand einer Erklärung ? Ändert sich da ggf. noch was ?
Beste Grüße aus Lüneburg
Jenslinger