Hallo Wilfried, da finde ich auch keine passende gesetzliche Regelung. Eigentlich sind bauteiliche Veränderungen nicht erlaubt, so das man die Betriebserlaubnis verliert. Ich könnte mir vorstellen, das solange nichts passiert alles ok ist, aber im Falle eines Unfalls dann ‚das Kind in den Brunnen fällt‘
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